
Einzel- und Paartherapie | Gruppentherapie/Kurse | Supervision | Vorträge und Fortbildung | Honorare
Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung bei ihrer Krankenkasse erwägen, stimmen Sie bitte ihre Vorgehensweise mit mir ab.
wird von den Krankenkassen nicht übernommen, als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Die aktuellen Gruppenangebote für Frauen sind nach § 20 SGB V von BKK und Knappschaft zertifiziert als Präventionskurs zur multimodalen Stressbewältigung und werden von vielen Kassen bezuschusst.
ist, falls nicht vom Arbeitgeber bezahlt, oft steuerlich voll absetzbar als Betriebs- oder Werbungskosten.
Das jeweils geltende Honorar kann telefonisch erfragt werden.